ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB

1. Buchung, Zeitrahmen

1.1. Die Buchung von Flughafen Shuttle-Transfers muss 24 Stunden vor der gewünschten Abfahrtszeit des Shuttles bei Salzburg Limousine Service eingelangt sein und ist ausschließlich für den jeweils gebuchten Transfer gültig. Die Buchung von Privattransfers kann jederzeit erfolgen.

1.2. Bei Buchungen zum Flughafen hat der Kunde von sich aus die nötige Zeit für ein fristgerechtes Eintreffen zum Check in zu berücksichtigen. Unter behinderungsfreien Verkehrs- und Straßenbedingungen sind folgende Transferzeiten anzurechnen:
Ab Zell am See, Saalbach-Hinterglemm, Saalbach, Kaprun, Saalfelden, Viehhofen, Maishofen, Leogang, Maria Alm zum
– Flughafen Salzburg W.A. Mozart: Ca. 3. Stunden
– Flughafen München Franz Josef Strauss: Ca. 5 Stunden
An Samstagen, Feiertagen und bei schlechten Witterungs-/Straßenverhältnissen sind längere Transferzeiten zu erwarten.

1.3. Der Kunde hat bei Buchung den Zielort/Abholort exakt anzugeben (Name und Adresse des Hotels, Flughafen-Terminal etc.). Der Zielort/Abholort muss auf öffentlichen Straßen erreichbar sein.
Sollten diese Angaben nicht geeignet sein, die Destination sofort zu finden, wird sich der Fahrer bei Shuttle-Transfers 10 Minuten lang bemühen, das Ziel ausfindig zu machen. Sollte dies nicht gelingen, muss der Kunde zur Aufrechterhaltung des Zeitplanes an der nächstgelegenen Tourist-Information (unabhängig von der Uhrzeit) abgesetzt werden. Der Auftrag gilt damit von Seiten Salzburg Limousine Service als ordnungsgemäß ausgeführt.
Sollte die Destination bei einem Privattransfer nicht auffindbar sein, so wird diese vor Ort gesucht. Sollte die Suche länger als 10 Minuten dauern, werden EUR 1,80 pro Kilometer zusätzlich verrechnet. Dieser zusätzliche Preis ist vom Kunden unmittelbar nach dem Transfer beim Fahrer zu begleichen.

2. Kinder, gebrechlichen Personen, Behinderte

2.1. Entsprechend gesetzlichen Vorschriften muss jede Person (auch Säuglinge und Kinder) auf einem eigenen Sitzplatz befördert werden. Erforderliche Kindersitze und das Alter/Gewicht der Kinder sind bei Buchung bekanntzugeben.

2.2. Ebenso sind etwaige Behinderungen bei Buchung anzugeben, die eine allgemein übliche Benützung eines Fahrzeuges erschweren, da die Fahrzeuge unter Umständen für Personen mit gewissen Gebrechen nicht geeignet sind und daher eine Beförderung nicht stattfinden kann. Sollten solche Umstände neu auftreten (zB ein Gipsbein infolge eines Skiunfalles) und für den Rücktransfer von Bedeutung sein, hat der Kunde dies spätestens 48 Stunden vor dem Transfer an Salzburg Limousine Service zu melden. Salzburg Limousine Service behält sich vor, eine ärztliche Bescheinigung über die Transportfähigkeit zu verlangen.

2.3. Sollten bei einem Kunden Umstände vorliegen, wonach aufgrund seines körperlichen oder geistigen Gesundheitszustandes ein Transfer für ihn eine Gefahr darstellen könnte, so wird für etwaige Personenschäden einschließlich Tod keinerlei Haftung durch Salzburg Limousine Service übernommen.

3. Zahlung, Fahrausweis

3.1. Zahlungen haben unmittelbar bei Shuttle-Buchung zu erfolgen und haben nur schuldbefreiende Wirkung, wenn sie über unseren homepage-link getätigt werden. Die Zahlungsmodalitäten für Privattransfers können individuell vereinbart werden. Das Vertragsverhältnis wird rechtswirksam durch die Absendung der schriftlichen Zahlungseingangsbestätigung von Salzburg Limousine Service mit Buchungsnummer und Pin-Code bei Shuttle-Transfers, durch Absendung der Buchungsbestätigung bei Privattransfers. Diese Bestätigung gilt als Fahrausweis für den/die gebuchten Transfer/s und muss dem Fahrer vor Fahrtantritt unaufgefordert vorgewiesen werden. Dies gilt ebenfalls für die Bestätigung über eine Umbuchung, die Teil des Fahrausweises ist.

3.2. Der Kunde hat jedenfalls für die ordnungsgemäße Verwahrung seines Fahrausweises, ebenso wie für die Geheimhaltung seines Pin-Codes, zu sorgen. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet. Der Transfer erfolgt nur unter Vorlage des Fahrausweises.

4. Transfer

4.1. Shuttel-Transfers erfolgen nach einem vorgegebenen Zeitplan von den Flughäfen in beliebte Skigebiete. Dabei werden auf der Strecke verschiedene Stopps angefahren, um Gäste aussteigen zu lassen oder aufzunehmen. Dadurch verlängert sich die Transferzeit gegenüber einem privaten Transfer, der exklusiv für den Kunden auf direktem Weg erfolgt. Privattransfers erfolgen zum individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2. Salzburg Limousine Service behält sich das Recht vor, wenn nötig geringfügige Transferänderungen vorzunehmen, sofern keine wesentliche Änderung in der Transferzeit eintritt.
Aus organisatorischen Gründen kann bei Shuttle Transfers auf der Strecke ein Umsteigen in ein anderes Fahrzeug erforderlich sein. Hierdurch fallen für den Fahrgast jedoch keine Mehrkosten an.

4.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Zahlungsbestätigung mit Buchungsnummer bereit zu halten und unaufgefordert vor jedem Transfer-Antritt dem Fahrer vorzuweisen. Bei Nichtvorlage kann die Mitnahme verweigert werden.

4.4. Der Zielort/Abholort muss auf öffentlichen Straßen erreichbar sein. Sollte, aus welchen Gründen immer (zB Straßensperren für bestimmte Fahrzeuge aufgrund der Wetterverhältnisse), keine Möglichkeit bestehen, den Zielort/Abholort direkt anzufahren, wird Salzburg Limousine Service dem Kunden behilflich sein, auf andere Weise sein Ziel zu erreichen. Dabei kann es erforderlich werden, auf ein anderes Transportmittel umsteigen zu müssen. Hiedurch allenfalls anfallende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen. Eine Abgeltung von Aufwendungen, welcher Art immer, die dem Kunden durch den veränderten Transport entstehen, erfolgt nicht. Ab dem Umstieg auf das andere Transportmittel gilt der Vertrag für den betreffenden Transfer seitens Salzburg Limousine Service als ordnungsgemäß erfüllt und abgeschlossen.

4.5. Bei Transfers zum Airport erfolgt die Abholung vom Urlaubsdomizil des Kunden entsprechend den Angaben bei Buchung (Ort und Uhrzeit). Der Kunde hat am Hoteleingang bereit zu sein, wobei die Abholung in einem Zeitrahmen von etwa einer halben Stunde erfolgt. Ist der Kunde nicht anwesend, erfolgt vom Fahrer eine Anfrage an der Rezeption. Sollte keine Rezeption vorhanden, die Anfrage erfolglos und/oder die Ankunft des Kunden nicht unverzüglich möglich sein, fährt der Shuttle ab. Der Auftrag gilt damit seitens Salzburg Limousine Service als ordnungsgemäß ausgeführt. Es erfolgt weder eine Vergütung des Fahrpreises noch eine sonstige Abgeltung von Aufwendungen, die dem Kunden durch den Nichttransport entstehen.

4.6. Die Anzahl der für ein Fahrzeug zugelassenen Personen darf nicht überschritten werden. Bei Buchungen für mehr als eine Person behält sich Salzburg Limousine Service vor, die Personen in unterschiedlichen Fahrzeugen (aber zum gleichen Zeitpunkt) zu befördern. Es besteht kein Anspruch einer Gruppe, in einem Fahrzeug befördert zu werden.

4.7. In den Fahrzeugen von Salzburg Limousine Service darf nicht geraucht werden. Ebenso ist während der Fahrt das Konsumieren von Speisen und Getränken nicht gestattet. Wenn Speisen und Getränke mitgeführt werden, so sind diese im Gepäckraum zu verwahren.

4.8. Beschädigungen am Fahrzeug sind vom Kunden unverzüglich zu ersetzen. Bei Beschmutzung des Fahrzeuges durch Kunden (zB Erbrechen) wird ein Aufwandersatz von EUR 60,00 verrechnet, der ebenfalls unmittelbar an den Fahrer zu begleichen ist. Führt der Kunde kein/nicht genügend Bargeld mit sich, hat er seine Heimatadresse und seine Kreditkarten-Daten dem Fahrer bekannt zu geben. Die Kosten werden sodann von Salzburg Limousine Service über die Kreditkarte eingezogen.

5. Änderungen, Umbuchungen, Stornos, No-Show

5.1. Umbuchungen und sonstige Änderungen müssen längstens 48 Stunden vor der Abfahrtszeit des betreffenden Transfers bei Salzburg Limousine Service eingelangt sein. Bei Shuttle-Transfers sind Änderungen vom Kunden online unter Angabe der Buchungsnummer und seines pin-codes selbst durchzuführen. Bei Änderungen für Transfers jeglicher Art, deren Buchung innerhalb 48 Stunden vor der Abfahrtszeit individuell zustande gekommen ist, wird sich Salzburg Limousine Service bemühen, diese im Sinne des Kunden zu berücksichtigen, es besteht jedoch kein Anspruch darauf. Für schriftliche oder telefonische Umbuchungen ist eine Umbuchungsgebühr von EUR 10,00 pro Fahrgast zu entrichten. Die Umbuchung wird rechtswirksam durch die schriftliche Bestätigung durch Salzburg Limousine Service über die Umbuchung/den Zahlungseingang der Gebühr. Diese Bestätigung gilt als Teil des Fahrausweises für den/die gebuchten Transfer/s, der dem Fahrer vor Fahrtantritt unaufgefordert vorzuweisen ist.

5.2. Der Kunde ist berechtigt, bis 14 Tage vor dem gebuchten Transfer (der Tag des Transfers wird nicht mitgezählt) die Buchung zu stornieren. In diesem Fall wird der Fahrpreis abzüglich Kreditkartenzahlungsgebühr/Bank-Abzüge und spesenfrei für Salzburg Limousine Service sowie unter Anrechnung einer Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 pro Fahrgast an den Kunden, der die Buchung getätigt hat, rückerstattet. Bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem gebuchten Transfer (der Transfer-Tag wird nicht mitgezählt) erfolgt keine Rückvergütung der Zahlung.

5.3. Sollte aus Gründen, die nicht im unmittelbaren Einflussbereich von Salzburg Limousine Service liegen (zB Lawinen, Murenabgänge, Hochwasser, Straßensperren etc.) ein Transfer unmöglich, erheblich erschwert oder gefährlich werden, kann Salzburg Limousine Service vom Vertrag zurücktreten. Der vom Kunden bereits bezahlte Preis für den betroffenen Transfer abzüglich (Bank-, Kreditkarten-)Spesen wird an den Kunden, der die Buchung getätigt hat, rückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

5.4. Bei Versäumen oder Verspätung des Fluges etc. hat der Kunde Salzburg Limousine Service unverzüglich unter der Mobiltelefon-Nummer zu benachrichtigen. Sollte sich der Kunde durch die veränderte Ankunft nicht zeitgerecht zur gebuchten Planabfahrt des Shuttles einfinden können, wird dies als no-show angesehen und es besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückersatz der Transferkosten bzw. auf einen Ersatztransfer. Salzburg Limousine Service wird sich jedoch bemühen, eine Beförderung in einem der nachfolgenden Shuttle zu ermöglichen. Sollte dort ein freier Platz sein, wird dem Kunden kein neuer Fahrpreis verrechnet. Dies ist ein Entgegenkommen von Salzburg Limousine Service und liegt ausschließlich in unserer Entscheidung. Bei Privattransfers wird mit dem Kunden eine neue Abholzeit vereinbart; allfällige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Änderung (vergeblicher Abholversuch, Wartezeit etc.) sind vom Kunden zusätzlich zum Transferpreis zu ersetzen. Der bereits gebuchte Rücktransfer bleibt aufrecht.

5.5. Nicht konsumierte Transfers (no-show) verfallen. Es erfolgt keine Rückerstattung des Transferpreises und es entstehen keine sonstigen Ansprüche seitens des Kunden gegenüber Salzburg Limousine Service hieraus.

6. Gepäck

6.1. Das Gepäck muss mit dem Namen des Besitzers sowie Name/Adresse des Zielortes (zB des Hotels im Urlaubsgebiet) versehen sein. Im Transfer-Preis sind zwei Gepäckstücke (1 Reisetasche oder 1 Koffer in üblicher Größe und 1 Handgepäck) sowie 1 Ski- oder Snowboard-Tasche inkludiert. Darüber hinausgehendes Gepäck muss mit der Buchung deklariert werden und ist separat zu entlohnen.

6.2. Aus Sicherheitsgründen wird die Verwahrung des Gepäcks ausschließlich durch den Fahrer vorgenommen. Seinen Anweisungen bei Be- und Entladung ist Folge zu leisten. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle seine Gepäckstücke beschriftet sind, verladen und entladen werden und entbindet Salzburg Limousine Service diesbezüglich von jeglicher Haftung.

6.3. Die Beförderung des Gepäcks erfolgt im selben Fahrzeug wie die Person. Sollte dies, aus welchen Gründen immer, einmal nicht möglich sein, kann das Gepäck in einem Fahrzeug mit gleicher Abfahrtszeit oder in einem der nachfolgenden Transfers zum Zielort des Kunden laut Beschriftung transportiert werden.

6.4. Salzburg Limousine Service übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Schäden am Gepäck verursacht durch andere Gepäckstücke oder Mitreisende.

7. Verweigerung der Beförderung von Personen und/oder Gepäck

Der Fahrer kann die Beförderung verweigern, wenn
– der Kunde keinen gültigen Fahrausweis vorweisen kann,
– der Kunde sich in einem durch Alkohol oder Drogenkonsum beeinträchtigten Zustand befindet,
– durch die Erscheinung und/oder das Verhalten des Kunden befürchtet werden muss, dass durch ihn die Sicherheit oder die Gesundheit der übrigen Fahrgäste, des Fahrers bzw. des Fahrzeuges gefährden sein könnte oder der Kunde eine unzumutbare Belastung darstellen würde,
– Übergepäck bei der Buchung nicht deklariert wurde,
– das Gepäck (auch vorab bekannt gegebenes) den Anschein macht, dass davon eine Beschmutzung, Beeinträchtigung oder Gefährdung von Fahrgästen, des Fahrers oder des Fahrzeug ausgehen könnte.

8. Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Fahrer zu äußern. Dieser ist beauftragt, für den Fall der Berechtigung ebenso unverzüglich für Abhilfe zu sorgen, sofern dies technisch, zeitlich und örtlich möglich ist. Sollte die Behebung nicht sofort möglich oder der Kunde durch die Maßnahmen des Fahrers nicht zufrieden gestellt sein, so hat er nach Beendigung der Fahrt gemeinsam mit dem Fahrer einen schriftlichen Bericht zu erstellen und den Mangel unverzüglich an Salzburg Limousine Service zu melden. Unterlässt er die sofortige Beanstandung bzw. die Meldung an Salzburg Limousine Service, berührt dies nicht die Gewährleistungsansprüche, der Kunde hat sich jedoch ein Mitverschulden anrechnen zu lassen.
Die Verjährungsfrist wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Transfers beträgt 6 Monate.

9. Datenschutz

Salzburg Limousine Service ist unter Edelweiss Tours KG FN 384811z, DVR 4008883 bei der Österreichischen Datenschutzkommission/Datenverarbeitungsregister registriert.
Die bei Buchung anzugebenden nötigen Daten des Kunden werden bei Salzburg Limousine Service elektronisch verarbeitet, gespeichert und weitergegeben, sofern dies zur Abwicklung der Buchung und des Transfers erforderlich ist. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Österreichischen Datenschutzgesetzt geschützt.

10. Haftung

10.1. Salzburg Limousine Service wird sich jedenfalls bemühen, dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrzeuge zeitgerecht am Ziel ankommen. Salzburg Limousine Service übernimmt jedoch keinerlei Haftung für Verzögerungen, die außerhalb ihres unmittelbaren Einflussbereiches liegen (zB Verkehrsstau bzw. –stockung, Straßensperren, Umleitungen, Polizeianhaltungen, Verzögerungen verursacht durch andere Fahrgäste etc.) und in der Folge für das nicht zeitgerechte Erreichen des Fluges/Zieles. Insbesondere an Samstagen und Feiertagen hat der Kunde für eine zeitlich großzügig angelegte Buchung Sorge zu tragen, die mögliche Verzögerungen berücksichtigt (siehe auch 1.2.).

10.2. Salzburg Limousine Service übernimmt keinerlei Haftung für Schäden welcher Art immer, die aus einem Transfer resultieren, sofern diese nicht nachweislich grob fahrlässig oder vorsätzlich von Salzburg Limousine Service verursacht wurden. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, mögliche Versicherungsleistungen etc. in Anspruch zu nehmen. Leistungen Dritter hat sich der Kunde auf allfällige Ansprüche gegenüber Salzburg Limousine Service anrechnen zu lassen. Unterlässt ein Kunde diese Schadensminderung, so hat er sich jedenfalls jenen Betrag anrechnen zu lassen, der ihm bei ordnungsgemäßer Abwicklung von dritter Seite zugekommen wäre. Sollten aufgrund gesetzlicher Regelungen oder internationaler Übereinkommen Haftungsbeschränkungen vorgesehen sein, kann sich Salzburg Limousine Service hierauf berufen.

10.3. Wird für mehr als eine Person gebucht, so wird die buchende/zahlende Person als rechtmäßig Beauftragte für alle übrigen angesehen und akzeptiert die Inhalte des Vertrages einschließlich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Namen aller Personen der Gruppe. Der Buchende ist verpflichtet, die Reisenden über die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Salzburg Limousine Service und die Pflicht zur Einhaltung zu informieren.

10.4. Eltern oder Begleitpersonen von Personen unter 18 Jahren sowie auch eingeschränkt geschäftsfähiger Personen sind für das Verhalten Letzterer bzw. ihrer Kinder verantwortlich und haften mit diesen zur ungeteilten Hand.

10.5. Salzburg Limousine Service übernimmt keinerlei Haftungen dafür, wenn durch Handlungen oder Unterlassungen von Fahrgästen vor oder während der Fahrt oder durch sonstige Gründe, die im Bereich der Fahrgäste liegen, ein Transfer ver- oder behindert wird (zB die Abfahrt kann nicht termingerecht erfolgen, das Ziel wird verspätet erreicht, Verletzung von Mitreisenden etc.).

11. Gerichtsstand / anzuwendendes Recht

Bei allfälligen Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Salzburg Limousine Service wird zuerst eine einvernehmliche Regelung im Sinne beider Seiten angestrebt.
Sollte keine einvernehmliche Lösung möglich sein, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten das jeweils zuständige Gericht in der Landeshauptstadt Salzburg. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.

12. Diverses, Versicherung

12.1. Jegliche Vereinbarung wie auch ein Abgehen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und muss von Salzburg Limousine Service bestätigt sein.

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Punkte.

12.3. Salzburg Limousine Service erbringt die vereinbarte Leistung selbst oder vermittelt diese zur Durchführung an Dritte. Für den Fall, dass Salzburg Limousine Service als Vermittler auftritt, gelten die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB92) zusätzlich.

12.4. Für alle Formulierungen gilt, dass sowohl männliche als auch weibliche Personen gleichrangig gemeint sind.

12.5. Der Abschluss einer Urlaubs-/Reiseversicherung (für Personen und Gepäck) wird empfohlen.